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Kostenübernahme

Die Nasenkorrektur weist – psychologische Einwände außen vor gelassen – in den meisten Fällen keine medizinische Indikation auf. Es handelt sich also wie ein Lifting um einen Eingriff, der nach rein kosmetischen und ästhetischen Gesichtspunkten vorgenommen wird. Hierfür erstatten die Krankenversicherungen die Kosten nicht, da keine medizinische Notwendigkeit einer Nasenkorrektur erkennbar ist.

Anders sieht es aus bei Beeinträchtigungen des Riechnervs oder der Nasenatmung. Wenn diese Erscheinungen nur durch eine Nasenkorrektur zu beheben sind, dann stellt sich eine medizinische Indikation dar und die Kosten werden durch die Kassen getragen. In Zweifelsfällen sollte rechtzeitig vor der Nasenkorrektur eine Anfrage an die Versicherung gestellt werden.

 
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